Unsere Rechtsgebiete


Forderungseinzug / Inkasso

Wenn Ihr Schuldner nicht pünktlich zahlt, kann das schnell zu eigenen Zahlungsschwierigkeiten oder gar Insolvenzgefahr führen.

 Wir bieten Ihnen an, Ihre offenen fälligen Rechnungen für Sie einzuziehen, und zwar von der ersten Mahnung bis zur erfolgreichen Vollstreckung. Wir fordern den Schuldner schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auf. Schon damit erreichen wir in der Regel eine hohe Erfolgsquote. Wenn der Schuldner auf unsere Mahnung nicht zahlt, leiten wir das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren ein, um die Forderung durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil gerichtlich feststellen zu lassen. Anschließend leiten wir die Vollstreckung beim Schuldner ein und wickeln diese vollständig für Sie ab. Dazu zählen die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, die Pfändung der Bankkonten oder des Arbeitseinkommens des Schuldners.

Für unsere Tätigkeit entstehen Ihnen bei rechtskräftig festgestellten Forderungen keine Gebühren und keine Kosten, die nicht vom Schuldner zu erstatten sind. Insbesondere fällt für unsere Tätigkeit auch keine Erfolgsprovision an, die Ihnen sonst bei Beauftragung eines Inkassounternehmens regelmäßig von der Forderung abgezogen wird. Der Einzug Ihrer Forderungen durch uns ist also wirtschaftlich und effektiv.

 Die Bearbeitung des Forderungseinzugs erfolgt individuell und persönlich und wird in jedem Einzelfall mit Ihnen abgestimmt.

 Um Ihre Forderung einzuziehen, benötigen wir Kopien der unbezahlten Rechnungen und der ersten Mahnung sowie eine Vollmacht, die Sie von unserer Homepage als pdf-Datei herunter laden können. Diese Unterlagen können Sie uns per Post, per Fax oder per E-Mail schicken. Wir melden uns umgehend und bestätigen das Mandat. Sie müssen sich nicht langfristig binden und entscheiden in jedem einzelnen Fall, ob wir eine offene Forderung für Sie einziehen sollen.

Bei Bedarf können wir auch Auskünfte über Ihre Schuldner und Geschäftspartner abfragen. Wir sind ferner berechtigt, Auskünfte bei Einwohnermeldeämtern,Gewerberegistern und Handelsregistern einzuholen, um die Identität und die Bonität Ihrer Schuldner und Kunden zu überprüfen.

 


Haben Sie Fragen über unser Portfolio hinaus, so zögern Sie nicht sich hier mit uns in Verbindung zu setzen.

 


 
 
 
 
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